Abb. 13: Spindeltreppe, Leuchtturm Kap Arkona
Großes Aufsehen erregte Schinkel mit dem Palais des Prinzen Albrecht in Berlin 1830, er machte damit die gusseiserne Treppe in Deutschland hoffähig. Es folgte eine weitere Wendeltreppe 1838 auf Rügen im Jagdschloss des Fürsten Potbus.
Abb. 14: 5-läufige Treppe, Prinzen Albrecht Palais
Verschiedene Eisenwerke spezialisierten sich auf diesen neuen Ge- schäftszweig, fertigten Treppen in Serie, vornehmlich Spindeltreppen mit einem Durchmesser von 1,20 m bis 2,50 m. Die Preise wurden pro Stufe gerechnet. Weiterhin wurden aufgesattelte Treppen, Wangentreppen, Kragstufen mit Bolzen auf der Freiseite angeboten.
Abb. 15: gerade gegenläufige Treppe, Frankfurt |
Seit ca. 1870 wurden die Walzeisenpreise erschwinglich, somit fand die schmiedeeiserne Treppenwange ebenso starke Bedeutung. Die Trittstufen wurden in der Regel mit geometrischen Mustern versehen, die Setzstufen erhielten eine ähnliche Gestaltung. Die Öffnungen in den Trittstufen erzeugten bei den Damen ein Schamgefühl, daraufhin wurde der Belag teilweise in Holz gewählt. Die Formensprache sehr kunstvoller standardisierter Geländerstäbe entstammt dem Schatz historischer Freiheit. Sie verdeckt die technischen Eigenheiten.
Abb. 16: Detail Geländer; Frankfurt
Zum Ende des 19. Jahrhunderts gab es in den neuen Bundesländern von Deutschland drei In-dustriehersteller von gußeisernen Treppen. Diese Art von Treppen stieß auch im Ausland auf große Nachfrage z.B. in Ägypten und Brasilien. (Entnommen der Diplomarbeit Dagmar Menzel Cottbus.)

Abb. 17: Treppengeländer, Kaiserkracht, Amsterdam, um 1752
Nachdem Guss und Eisen durch die industrielle Herstellung erschwinglich wurde, nahmen im 19. Jahrhundert Baumeister und Ingenieure dieses Material an und formten es trotz Widerstands aus der Bevölkerung zu Treppen. Die gusseisernen Treppen hatten gegen Ende des Jahrhunderts ihren Höhepunkt.
Die Eisen- und Blechtreppen, vornehmlich mit Holzbelag, hatten in verschiedenen Städten ebenfalls einen großen Absatz, allerdings begünstigt durch die Brandauflagen der Bauämter. Weiter
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